Mietnomaden und wie Vermieter sich dagegen schützen können

Die Mieteinnahmen aus einer vermieteten Immobilie sollen die monatlichen Belastungen für den Eigentümer mindern, oder auch als zusätzliches Einkommen dienen. Diese Absicht wird jedoch häufig von Mietnomaden zunichte gemacht. Es ist inzwischen statistisch erwiesen, dass die Mietausfälle, die durch Mietnomaden verursacht werden, eine Summe von 200 Millionen Euro jährlich übersteigen. In der Bundesrepublik Deutschland sind zu Beginn des Jahres 2010 Gesamtrückstände, die durch Mietnomaden verursacht wurden, von mehr als 2 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Was sind Mietnomaden?

Unter Mietnomaden versteht man Personen, die eine Wohnung (oder ein Haus) anmieten und von vornherein beabsichtigen, keine Miete zu bezahlen. Der Begriff der Mietnomaden leitet sich ab von dem Wort Nomaden, also ein Herumziehen ohne festen Wohnsitz. In den meisten Fällen hinterlassen Mietnomaden das gemietete Objekt in verwahrlostem Zustand. Mietnomaden suchen sich ihre bevorzugten Objekte genau aus. In der Regel versuchen sie sich in Gebieten einzumieten, in denen viele Wohnungen leer stehen. Hier ist den Vermietern daran gelegen, ihre Wohnungen so schnell wie möglich vermietet zu bekommen. Mietnomaden haben also in diesen Gegenden wesentlich höhere Chancen, eine Wohnung zu erhalten, als es in besseren Wohngegenden mit weniger Wohnungsleerständen der Fall ist.

Welche Möglichkeiten gibt es für Vermieter, sich im Vorfeld gegen Mietnomaden abzusichern?


Jeder Vermieter einer Immobilie sollte sich vor Abschluss eines Mietvertrages über die Solvenz seines zukünftigen Mieters informieren. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, sich das feste monatliche Einkommen durch Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers nachweisen zu lassen. Darüber hinaus hat der Vermieter auch die Möglichkeit, eine Schufa-Auskunft mit dem Mieter zu vereinbaren. Stimmt der Mieter zu, kann der Vermieter davon ausgehen, dass zumindest die Kreditwürdigkeit gegeben sein sollte. Aber auch das ist nicht immer ein vollständiger Schutz gegen Mietnomaden. Bei vielen Mietern, die sich als Mietnomaden präsentieren, ist der finanzielle Hintergrund gar nicht so schlecht. Trotzdem sind sie bereit, hier einen Betrug am Vermieter zu begehen.

Häufig kommt es jedoch auch vor, dass Mietnomaden sich mit gefälschten Papieren und Gehaltsnachweisen einen einwandfreien Leumund selbst fabrizieren. Dies ist zwar generell strafbar und erfüllt in vollem Umfang den Tatbestand des Betruges. Da aber Mietnomaden ohnehin nicht vorhaben, ihre Miete zu bezahlen, kommt diesem Tatbestand kaum Bedeutung zu. Die Einforderung von Auskünften über die Bonität der zukünftigen Mieter kann auch dazu führen, dass solvente Mieter sich von vornherein abgeschreckt fühlen durch das mangelnde Vertrauen von Seiten des Vormieters. Dass dieser nur vorhat, sich gegen eventuelle Mietnomaden abzusichern, ist bei Mietern, denen eine solche Handlungsweise absolut fremd wäre, nicht von Bedeutung. Selbst wenn das Mietverhältnis zustande kommt, ist es von vornherein gestört. Deshalb verzichten viele Vermieter darauf, sich durch entsprechende Auskunftseinholungen einen Mindestschutz gegen Mietnomaden zu sichern.

Mietnomaden und das deutsche Mietrecht

Das deutsche Mietrecht ist nicht dazu angetan, den Vermieter gegen Schäden, die durch Mietnomaden verursacht werden, rechtlich abzusichern. Erst wenn der Mieter mit zwei aufeinander folgenden Monatsmieten im Rückstand ist, hat der Vermieter das Recht zu kündigen. Bis dann eine Räumungsklage und deren Vollstreckung erwirkt werden, gehen nicht selten sechs bis neun Monate ins Land. Mietnomaden halten sich in der Regel jedoch kaum länger als drei bis vier Monate in ein und derselben Wohnung auf. Dies hat zur Folge, dass dem Vermieter die Hände gebunden sind und die Mietnomaden sich in aller Ruhe nach einem neuen, für sie geeigneten Objekt umschauen können. Für den Vermieter sind nun nicht nur die durch die Mietnomaden verursachten Mietausfälle zu tragen, sondern darüber hinaus auch noch die Räumungs-- bzw. Vollstreckungskosten und häufig auch hohe Sanierungskosten. Dies ist ein für Vermieter nahezu unerträglicher Zustand. Waren Vermieter früher eher dagegen, ihre Wohnung an sozial Schwache zu vermieten, bietet heute die Mietzahlung durch die Sozialämter einen hervorragenden Schutz gegen Mietnomaden.

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Mietnomaden und wie Vermieter sich dagegen schützen können