Mietnomaden und wie Vermieter sich dagegen schützen können
Die
Mieteinnahmen aus einer vermieteten Immobilie sollen
die monatlichen Belastungen für den Eigentümer mindern, oder auch als zusätzliches
Einkommen dienen. Diese Absicht wird jedoch häufig von
Mietnomaden
zunichte gemacht. Es ist inzwischen statistisch erwiesen, dass die
Mietausfälle,
die durch Mietnomaden verursacht werden, eine Summe von 200 Millionen Euro
jährlich übersteigen. In der Bundesrepublik Deutschland sind zu Beginn des
Jahres 2010 Gesamtrückstände, die durch Mietnomaden verursacht wurden, von
mehr als 2 Milliarden Euro zu verzeichnen.
Was sind Mietnomaden?
Unter Mietnomaden versteht man Personen, die eine Wohnung (oder ein Haus)
anmieten und von vornherein beabsichtigen, keine Miete zu bezahlen. Der Begriff
der Mietnomaden leitet sich ab von dem Wort Nomaden, also ein Herumziehen
ohne festen Wohnsitz. In den meisten Fällen hinterlassen Mietnomaden das gemietete
Objekt in verwahrlostem Zustand.
Mietnomaden suchen sich
ihre bevorzugten Objekte genau aus. In der Regel versuchen sie sich in Gebieten
einzumieten, in denen viele Wohnungen leer stehen. Hier ist den Vermietern
daran gelegen, ihre Wohnungen so schnell wie möglich vermietet zu bekommen.
Mietnomaden haben also in diesen Gegenden wesentlich höhere Chancen, eine
Wohnung zu erhalten, als es in besseren Wohngegenden mit weniger Wohnungsleerständen
der Fall ist.
Welche Möglichkeiten gibt es für Vermieter, sich im Vorfeld gegen Mietnomaden
abzusichern?
Jeder Vermieter einer Immobilie sollte sich vor Abschluss eines Mietvertrages
über die Solvenz seines zukünftigen Mieters informieren.
So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, sich das feste monatliche Einkommen
durch Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers nachweisen zu lassen. Darüber hinaus
hat der Vermieter auch die Möglichkeit, eine
Schufa-Auskunft mit dem
Mieter zu vereinbaren. Stimmt der Mieter zu, kann der Vermieter davon
ausgehen, dass zumindest die Kreditwürdigkeit gegeben sein sollte. Aber auch
das ist nicht immer ein vollständiger Schutz gegen Mietnomaden. Bei vielen
Mietern, die sich als Mietnomaden präsentieren, ist der finanzielle Hintergrund
gar nicht so schlecht. Trotzdem sind sie bereit, hier einen
Betrug
am Vermieter zu begehen.
Häufig kommt es jedoch auch vor, dass
Mietnomaden sich mit
gefälschten Papieren und Gehaltsnachweisen einen einwandfreien Leumund selbst
fabrizieren. Dies ist zwar generell strafbar und erfüllt in vollem Umfang
den Tatbestand des Betruges. Da aber Mietnomaden ohnehin nicht vorhaben, ihre
Miete zu bezahlen, kommt diesem Tatbestand kaum Bedeutung zu. Die Einforderung
von Auskünften über die
Bonität der zukünftigen Mieter kann
auch dazu führen, dass
solvente Mieter sich von vornherein
abgeschreckt fühlen durch das mangelnde Vertrauen von Seiten des Vormieters.
Dass dieser nur vorhat, sich
gegen eventuelle Mietnomaden abzusichern,
ist bei Mietern, denen eine solche Handlungsweise absolut fremd wäre, nicht
von Bedeutung. Selbst wenn das Mietverhältnis zustande kommt, ist es von vornherein
gestört. Deshalb verzichten viele Vermieter darauf, sich durch entsprechende
Auskunftseinholungen einen
Mindestschutz gegen Mietnomaden
zu sichern.
Mietnomaden und das deutsche Mietrecht
Das deutsche Mietrecht ist nicht dazu angetan, den Vermieter
gegen Schäden, die durch Mietnomaden verursacht werden, rechtlich abzusichern.
Erst wenn der Mieter mit zwei aufeinander folgenden
Monatsmieten im
Rückstand ist, hat der Vermieter das Recht zu kündigen. Bis dann
eine
Räumungsklage und deren Vollstreckung erwirkt werden,
gehen nicht selten sechs bis neun Monate ins Land. Mietnomaden halten sich
in der Regel jedoch kaum länger als drei bis vier Monate in ein und derselben
Wohnung auf. Dies hat zur Folge, dass dem Vermieter die Hände gebunden sind
und die
Mietnomaden sich in aller Ruhe nach einem neuen,
für sie geeigneten Objekt umschauen können. Für den Vermieter sind nun nicht
nur die durch die Mietnomaden verursachten
Mietausfälle zu
tragen, sondern darüber hinaus auch noch die
Räumungs-- bzw. Vollstreckungskosten
und häufig auch hohe
Sanierungskosten. Dies ist
ein für Vermieter nahezu unerträglicher Zustand. Waren Vermieter früher eher
dagegen, ihre Wohnung an sozial Schwache zu vermieten, bietet heute die Mietzahlung
durch die Sozialämter einen hervorragenden
Schutz gegen Mietnomaden.
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